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NRW-Bericht 2019 über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie)

Turnusgemäß wurde in der EU eine dritte Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt durchgeführt. Erfasst wurden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Die Mitgliedsstaaten erstellen dazu nach Art. 17 der FFH-Richtlinie Berichte, in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume bewertet wird. Beobachtungsgegenstand sind darin nicht die FFH-Gebiete im Einzelnen, sondern der Zustand der Lebensraumtypen und Arten in den europäischen Naturräumen (Biogeographische Regionen). Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild vom Zustand der Natur in der EU zusammengefügt. Nach 2008 und 2014 wird dann im Jahr 2020 der dritte derartige EU-Bericht vorliegen.

Die Ergebnisse des deutschen Berichtes wurden zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Er differenziert die Angaben zu Arten und Lebensraumtypen nicht nach Bundesländern, sondern stellt die Situation zur biologischen Vielfalt zusammenfassend in den drei biogeografischen Regionen Deutschlands dar.

Ende August 2019 wurde der deutsche Bericht an die EU-Kommission übermittelt. Weitere Informationen hierzu sind in Kürze auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de/themen/natura-2000.html zu finden. Abschließend veröffentlicht die EU ihren Bericht und leitet ihn den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zu.

Der aktuelle Bericht basiert auf einer Datenerhebung aus den Jahren 2007 - 2017.  Dabei wurde wieder ein bundesweit abgestimmtes Stichprobenverfahren eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV die Datenerhebungen und Bewertungen unter Mitwirkung der Biologischen Stationen und ehrenamtlicher Experten vorgenommen. Dabei wurden durch das LANUV Stichprobenerhebungen durchgeführt, die über die vom Bund benötigte Anzahl hinausgingen, um eine methodisch korrekte Bewertung für einen eigenständigen nordrhein-westfälischen Bericht vornehmen zu können.

Gegenstand dieses Fachinformationssystems ist der eigenständige aber nach der bundeseinheitlichen Methodik erstellte nordrhein-westfälische FFH-Bericht.

Eine Zusammenfassung der Methodik und der Ergebnisse wurde in Natur in NRW 3/2019 veröffentlicht.