Anhang A - Allgemeine Angaben

Der Anhang A des FFH-Berichts enthält entsprechend den Vorgaben der EU allgemeine Daten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen.

1. Wichtigste Erfolge der Umsetzung der FFH-Richtlinie

1.1. Kurzbeschreibung der wichtigsten Erfolge im Rahmen der Umsetzung im Berichtszeitraum (dt.):
Für viele der von dauerhaften Managementmaßnahmen des Naturschutzes abhängigen FFH-Lebensraumtypen der Heiden und Magerrasen (2310, 2330 kont, 4010 kont, 4030 atl + kont, 5130 atl + kont, 6110 kont, 6210 kont, 6230 kont) konnte der günstige Erhaltungszustand durch intensive Betreuung der Schutzgebiete und finanzielle Förderung weiterhin gewährleistet werden.
Der Erhaltungszustand der Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie Felis silvestris, Unio crassus und Ophiogomphus caecilia hat sich verbessert. Eine Trendumkehr in Richtung Verbesserung des Erhaltungszustandes konnte durch ein LIFE-Projekt bei Pelobates fuscus erreicht werden. Eine positive Trendwende ist auch bei einigen waldbewohnenden Fledermausarten erkennbar, so bei Myotis bechsteinii und bei Barbastellus barbastellus. Der günstige Erhaltungszustand der von Managementmaßnahmen abhängigen Arten Castor fiber, Rana dalmatina, Podarcis muralis und Coenagrion mercuriale konnte weiterhin durch intensive Betreuung der Schutzgebiete und finanzielle Förderung gewährleistet werden.
In der Berichtsperiode konnte die Genehmigung von 5 Life-Projekten durch die EU erreicht werden. Dazu gehört auch das Integrierte LIFE-Projekt „atlantische Sandlandschaften“. 15 Projekte konnten erfolgreich abgeschlossen werden (Link zu weiteren Informationen). Im Jahr 2016 startete das Projekt Atlantische Sandlandschaften. Es ist das erste Integrierte LIFE-Projekt im Bereich „Natur“ in Deutschland. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachen zielen mit diesem Projekt darauf ab, zur Trendwende beim Verlust der Artenvielfalt und wertvoller Naturräume beizutragen. Ein großer Teil der Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie soll entweder in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht oder es soll zumindest eine signifikante Trendverbesserung erreicht werden.
Die im Vertragsnaturschutz des Landes NRW geförderte landwirtschaftliche Fläche betrug Ende 2017 28.213 ha und konnte so während der Berichtsperiode um mehr als 8 % gesteigert werden (Link zum FIS Vertragsnaturschutz).
Das in FFH-Gebieten im Staatswald in altbaumdominierten Beständen auf knapp 8000 ha eingerichtete Netz von Wildnisgebieten wurde auf Initiative einzelner privater/kommunaler Grundstückseigentümer ergänzt (Link zum FIS Wildnis in NRW).
Das Land NRW hat 2015 zur Förderung der Biologischen Vielfalt und damit auch zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie die Biodiversitätsstrategie NRW (Link zur Broschüre) entwickelt. Darin werden für die nächsten 10 bis 15 Jahre konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt formuliert.
Der rechtssichere, fachgerechte und transparente Vollzug der FFH-Verträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen wurde durch ein Internet-basiertes Fachinformationssystem weiter vereinheitlicht und verbessert (Link zum FIS FFH-Verträglichkeitsprüfungen).
In den Jahren 2015 bis 2017 wurde allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW vom MULNV NRW und dem LANUV NRW erneut die aktuelle die Situation der FFH-Lebensraumtypen und Arten (Grundlage: NRW-FFH-Bericht 2013) mit ungünstigem Erhaltungszustand und hierzu jeweils kreisspezifische Veranwortlichkeitsprofile und Handlungsempfehlungen vorgestellt. Gemeinsam mit den Bezirksregierungen, dem Landesbetrieb Wald und Holz und den Biologischen Stationen konnten so Handlungsbedarfe und sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände identifiziert und in die Wege geleitet werden (Link).
Inzwischen konnten 5 weitere Grünbrücken durch den Landesbetrieb Straßen NRW fertiggestellt werden. 6 weitere Grünbrücken sind im Bau (Link).

2. Allgemeine Informationsquellen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie

2.1. Allgemeine Informationen zur FFH-Richtlinie:
http://n2000-netzwerk.naturschutzinformationen.nrw.de/n2000-netzwerk/de/start
2.2. Informationen zum FFH-Schutzgebietsnetz (vGGB-, GGB- und BEG)
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de
2.3. Monitoringprogramm (Art. 11)
https://www.lanuv.nrw.de/natur/biodiversitaetsmonitoring/biotopmonitoring/
2.4. Artenschutz (Art. 12–16)
http://ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de
2.5. Umsetzung der Richtlinie (Rechtstexte)
http://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp/de/download

3. Ausweisung von FFH-Gebieten

gemeldete FFH-Gebiete unter Schutz gestellte FFH-Gebiete (nach Par. 32 BNatschG)
Anzahl Fläche Anzahl Fläche
517 1.847,72 km² (= 184.772,00 ha) 483 1.365,61 km² (= 136.561,00 ha)

4. Umfassende Managementpläne für die FFH-Gebiete nach Art. 6 Abs. 1

Anzahl Anteil (% Fläche)
des GGB-Netzes
4.1 Notwendige Erhaltungsmaßnahmen sind festgelegt worden und werden durchgeführt: 517 100 %
4.2 umfassende Managementpläne liegen vor: 355 59 %

5. Ergriffene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen und Projekten (Art. 6 Abs. 4)

Gebietsnr. Gebietsname Jahr Projekt/Plan Stellungnahme der Kommission angefordert?
DE-3915-303 Tatenhauser Wald 2007 Neubau der Bundesautobahn A 33, Planfeststellungsabschnitt 7.1 vom Schnatweg in Steinhagen bis zur B 476 in Borgholzhausen Nein
DE-4415-401 Vogelschutzgebiet Hellwegbörde 2013 Bebauungsplan Landhandel Langeneicke Nein
DE-4203-401 Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein 2018 Darstellung eines Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze - BSAB 'KLE 09' im Regionalplan Düsseldorf Nein
DE-4203-401 Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein 2018 Darstellung eines Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze - BSAB 'KLE 18' im Regionalplan Düsseldorf Nein

6. Ergriffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes inkl. Art. 10

Kurzbeschreibung der ergriffenen Maßnahmen:
Ausweisung und Management von Naturschutzgebieten außerhalb von FFH-Gebieten
gesetzlicher Schutz von Biotopen gemäß § 42 LNatSchG/ § 30 BNatSchG
Vertragsnaturschutz mit Land- und Forstwirtschaft für Offenland- und Wald-Lebensräume NRW
Betreuung der meisten Natura 2000-Gebiete durch Biologische Stationen
Artenschutzprogramme für z.B. Wanderfische, Flussperlmuschel, Große Bachmuschel, Stein- und Edelkrebs, Knoblauchkröte, Laubfrosch und Feldhamster
Erarbeitung eines Managementplans für den Wolf
Erhalt und Entwicklung von Landschaftselementen durch Festsetzung im Rahmen der Landschaftsplanung
Förderprogramme für investive Naturschutzmaßnahmen (Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne, Förderrichtlinie Naturschutz)
Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch Stiftungen (z.B. NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege)
forstliche Bewirtschaftungsgrundsätze für Natura 2000-Gebiete im Staatswald
Inzwischen 16 Grünbrücken fertiggestellt bzw. im Bau
Wildnisgebietskonzept im Staatswald NRW
Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, der Gewässerauenprogramme und der Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, sowie der naturnahen Gewässerunterhaltung und -entwicklung nach der 'Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW'
Entwicklung von Gebieten im Rahmen von Life-Projekten. Für die Berichtsperiode 2013 bis 2019 sind folgende LIFE+-Projekte relevant:

  • Uferschnepfen-Lebensraum Hetter (Link)
  • Grünland für Wiesenvögel VSG Unterer Niederrhein (Düffel) (Link)
  • Fluss und Aue - Emmericher Ward (Link)
  • Rhein-Nebenrinne Bislich-Vahnum (Link)
  • Bodensaure Eichenwälder mit Mooren und Heiden (Link)
  • Möhne (Link)
  • Wald-Wasser-Wildnis (Link)
  • Rur und Kall - Lebensräume im Fluss (Link)
  • Allianz für Borstgrasrasen (Link)
  • Vielfalt auf Kalk (Link)
  • Bachtäler im Arnsberger Wald (Link)
  • Ems bei Einen (Link)
  • Lippeaue II zwischen Hangfort und Hamm (Link)
  • Maifisch II (Link)
  • Bergwiesen bei Winterberg (Link)
  • Schutz der Knoblauchkröte (Link)
  • Orsoyer Rheinbogen (Link)
  • Eggemoore (Link)
  • Villewälder (Link)
  • Atlantische Sandlandschaften (Link)
  • Amphibienverbund (Link)
  • Patches u. Corridors (Link)
  • BOVAR - Gelbbauchunke
Für die Ermittlung der im Berichtszeitraum 2013-2019 innerhalb der FFH-Gebiete durchgeführten Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (Anh. I) und Arten (Anh. II, IV, V) wurden die seitens der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Regionalforstämter webbasiert erfassten Daten ausgewertet. Vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für Offenlandbiotope innerhalb der FFH-Gebiete wurden gesondert erfasst und ebenfalls berücksichtigt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum rund 9975 durchgeführte Maßnahmen erfasst. Sie weisen mit 190 Maßnahmentypen ein breites Spektrum auf. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf folgenden Maßnahmentypen:
Stillgewässer: Gewässerneuanlage, Gewässerfreistellung (weitere Maßnahmen u.a. entschlammen, Grunderwerb)
Fließgewässer: Fließgewässer renaturieren, Entnahme nicht lebensraumtypischer Gehölze, (weitere Maßnahmen u.a. Grunderwerb, Durchgängigkeit wiederherstellen); Maßnahmen an Fließgewässern werden zumeist durch die Wasserbehörden und –verbände umgesetzt und sind hier nur in geringem Umfang erfasst)
Grünland incl. Trockenrasen und Heiden: Mahd und Beweidung, entkusseln, entbuschen, abplaggen, brennen, Acker in Grünland umwandeln, Mahdgutübertragung, Oberboden abschieben, Umwandlung von Wald in Heide und Trockenrasen, (weitere Maßnahmen u.a. Grunderwerb, Besucherlenkung)
Moore: entkusseln, entbuschen, Entnahme nicht lebensraumtypischer Gehölze, Beweidung, (weitere Maßnahmen u.a. Wiedervernässung, Besucherlenkung)
Felsen: Felsen freistellen, (weitere Maßnahmen u.a. Besucherlenkung)
Wald: Erhaltung von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Alt- und Totholz, Förderung einer lebensraumtypischen Bestockung, Wiedereinführung historischer Waldbewirtschaftungsformen (weitere Maßnahmen u.a. Waldrandanlage, Förderung der Naturverjüngung, Besucherlenkung)
Weiterhin werden Schwerpunktsetzungen bei den Lebensraumtypengruppen, den Artengruppen und den genutzten Finanzierungen bezogen auf die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen deutlich:
Verteilung der Maßnahmenanzahl nach Artengruppen Verteilung der Maßnahmenanzahl nach LRT-Gruppen Verteilung der Maßnahmenanzahl nach Finanzierungsinistrumente

7. Wiederansiedlung von Arten des Anhangs IV (Art. 22 Buchst. a)

Art Zeitraum von
bis
Ort Anzahl Erfolg
Gelbbauchunke 2014 2018 verschiedene Wiederansiedlungsorte (von RLP über NRW bis NI im Rahmen des Gelbbauchunken LIFE Projektes 50000 noch nicht abzuschätzen
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 2013 2017 Rhein-Kreis-Neuss 2000 noch nicht abzuschätzen
Knoblauchkröte 2012 2016 Telgte 2000 ja