Der FFH-Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie beschreibt und bewertet das Vorkommen und den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) und Arten "von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge I, II, IV und V der FFH-Richtlinie) für die Teile der biogeographischen Regionen (atlantisch, kontinental) die in NRW liegen.
Es handelt sich dabei - wie von der Richtlinie festgelegt - nicht um eine Einzelgebietsbetrachtung, sondern um eine über alle Gebiete/Vorkommen zusammenfassende Beurteilung der Vorkommen.
Der nordrhein-westfälische Beitrag erfolgt in Form der durch die Europäische Kommission vorgegebenen Berichtsdokumente:
Die Bewertung erfolgt nach dem sog. "Ampelschema" für Arten und Lebensraumtypen. Dabei steht:
Grün für "günstig" (Favourable = FV)
Gelb für "ungünstig - unzureichend" (Unfavourable - Inadequate = U1)
Rot für "ungünstig - schlecht" (Unfavourable - Bad = U2)
Soweit keine hinreichenden Kenntnisse über den Erhaltungszustand vorliegen, wird der Begriff "unbekannt" eingetragen.
Die Aggregation der Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes aus den Teilkriterien "natürliches Verbreitungsgebiet", "Aktuelle Fläche", "Strukturen und Funktionen" sowie "Zukunftsaussichten" erfolgt nach folgendem Schema:
Grün: vier Kriterien grün oder drei grün und ein "unbekannt"
Gelb: ein oder mehrere Teilkriterien gelb, aber kein rot
Rot: ein oder mehrere Teilkriterien rot
Ohne Farbe: zwei oder mehr Teilkriterien "unbekannt" kombiniert mit grün, oder alle "unbekannt".
1 Die Datenlieferungen des Landes NRW sind beschränkt auf die im EU-Dokument als obligat gekennzeichneten Elemente.