FFH-Bericht 2019 des Landes Nordrhein-Westfalen

Der FFH-Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie beschreibt und bewertet das Vorkommen und den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) und Arten "von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge I, II, IV und V der FFH-Richtlinie) für die Teile der biogeographischen Regionen (atlantisch, kontinental) die in NRW liegen.

Es handelt sich dabei - wie von der Richtlinie festgelegt - nicht um eine Einzelgebietsbetrachtung, sondern um eine über alle Gebiete/Vorkommen zusammenfassende Beurteilung der Vorkommen.

Der nordrhein-westfälische Beitrag erfolgt in Form der durch die Europäische Kommission vorgegebenen Berichtsdokumente:

  1. Anhang A
    mit allgemeinen Angaben
    • zu den wichtigsten Erfolgen im Rahmen der Umsetzung
    • zu Informationsquellen zur Umsetzung
    • zum Stand der Ausweisung von FFH-Gebieten
    • zu durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen und zum Stand der Erstellung von Managementpänen für die FFH-Gebiete
    • zu ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen und Projekten
    • zur Gewährleistung der Kohärenz des Natura-2000-Netzes
    • zur Wiederansiedlung von Arten des Anhanges IV
       
  2. Anhang B und Anhang D
    mit Daten, Hinweisen und Bewertungen insbesondere
    • zum Vorkommensgebiet der Lebensraumtypen und Arten
    • zur Gesamtfläche der Lebensraumtypen
    • zur Populationsgröße der Arten
    • zur Qualität der Strukturen und Funktionen der Lebensraumtypen
    • zur Habitatgröße und -qualität der Arten
    • zu den Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Lebensraumtypen und Arten
    • zu den Zukunftsaussichten der Lebensraumtypen und Arten
    sowie eine sich hieraus ergebenden Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten.

Die Bewertung erfolgt nach dem sog. "Ampelschema" für Arten und Lebensraumtypen. Dabei steht:

Grün für "günstig" (Favourable = FV)
Gelb für "ungünstig - unzureichend" (Unfavourable - Inadequate = U1)
Rot für "ungünstig - schlecht" (Unfavourable - Bad = U2)
Soweit keine hinreichenden Kenntnisse über den Erhaltungszustand vorliegen, wird der Begriff "unbekannt" eingetragen.

Die Aggregation der Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes aus den Teilkriterien "natürliches Verbreitungsgebiet", "Aktuelle Fläche", "Strukturen und Funktionen" sowie "Zukunftsaussichten" erfolgt nach folgendem Schema:

Grün: vier Kriterien grün oder drei grün und ein "unbekannt"
Gelb: ein oder mehrere Teilkriterien gelb, aber kein rot
Rot: ein oder mehrere Teilkriterien rot
Ohne Farbe: zwei oder mehr Teilkriterien "unbekannt" kombiniert mit grün, oder alle "unbekannt".

1 Die Datenlieferungen des Landes NRW sind beschränkt auf die im EU-Dokument als obligat gekennzeichneten Elemente.